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Fahrrad-Diebstahl-Schaden

Und plötzlich ist das Fahrrad weg ... - einige Grundregeln für alle Fahrradbesitzer

  • Notieren Sie alle wichtigen Fakten und Informationen zum Fahrrad und dokumentieren Sie dies mit Fotos. So können Sie der Polizei und der Versicherung bzw. dem Gutachter ausreichend Hilfestellung geben, wenn es zum Fahrraddiebstahl kommt.
  • Nutzen Sie einen Fahrradpass, der im Fachhandel erhältlich ist. Dieser sollte zumindest Rahmennummer und besondere Merkmale des Fahrrades beinhalten.

Was tun bei einem Fahrraddiebstahl?

  • In diesem Fall sollten Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten. In einigen Bundesländern ist dies mittlerweile auch über die Internetwachen möglich.

Helfen Versicherungen bei einem Fahrraddiebstahl?

  • Unter Umständen kann die Hausratversicherung den entstandenen Schaden ersetzen. Darüber hinaus gibt es aber auch spezielle Fahrradversicherungen.
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Schaden melden / Schadenanzeige / Schadenmeldung

  • Melden Sie der Versicherung unverzüglich Ihren Schadenfall.
    Zur weiteren Bearbeitung benötigt der Versicherer einen Anschaffungsbeleg des Fahrrades. Dieser dient als Eigentumsnachweis.
    Sofern auch entsprechendes Fahrradzubehör entwendet wurde, sind die Anschaffungsbelege ebenfalls dem Versicherer vorzulegen. (Weitere hilfreiche Dokumente siehe Liste)
  • Im Schadensfall (Teilkasko-Diebstahl) ist der Versicherer weisungsberechtigt bezüglich der Wahl des Sachverständigen. Der Versicherungsnehmer kann den Hinweis an den Versicherer geben, dass ein Fahrrad-Sachverständiger der richtige Ansprechpartner für eine Wertermittlung des entwendeten Fahrrades ist.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz für den gemeldeten Schadenfall abschließend vom Versicherer entsprechend geprüft wird. Die Anforderung von Unterlagen stellt demnach keine Haftungsanerkennung oder Ähnliches dar.

Generell

  • Bitte entsorgen Sie beschädigte Sachen nicht (Fahrradschloss/Fahrradkette usw.), ohne dies vorher mit dem Versicherer abgesprochen zu haben.

Bescheinigung Fundbüro

  • Nach einer Frist von drei bis vier Wochen nach dem Diebstahl stellt das Fundbüro eine entsprechende Bescheinigung darüber aus, dass das Fahrrad nicht wieder aufgefunden wurde. Lassen Sie die Bescheinigung der Versicherung zukommen.

 

Sind GPS-Tracker eine sinnvolle Ergänzung?

GPS-Tracker können nicht nur gegen Diebstahl schützen, sondern auch die Chance einer Wiederbeschaffung erhöhen.
Ein ergänzendes Ortungssystem kann sinnvoll sein. Hierbei wird ein sogenannter GPS-Tracker möglichst unsichtbar am Fahrrad angebracht – zumeist im Rücklicht oder am Getränkehalter.

Die neuesten Systeme erlauben auch die Versenkung in der Sattelstütze oder den Einbau ins Tretlager. Per Smartphone lässt sich dann der Standort ermitteln – vorausgesetzt, die GPS-Verbindung wird nicht durch Hindernisse (z. B. Aufbewahrung im Keller) unterbunden.

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Was wird für ein Gutachten zu einem Diebstahlschaden benötigt?

  • Anschaffungsbeleg des Fahrrades (Rahmennummer)
  • Fahrradpass
  • Anschaffungsbelege von entwendetem Zubehör
  • Bildmaterial / Fotos vom Fahrrad inkl. Zubehör
  • Polizeiliche Anzeige
  • weitere Belege zum Fahrrad z. B. zu Ausstattung oder Umbau

Versicherungsschutz gegen Diebstahl bei Fahrrädern

Der Verlust eines Fahrrades durch Diebstahl kann über eine Hausratversicherung oder eine über eine separate Fahrradversicherung abgesichert werden. Für die Ersatzleistung bei Diebstahl sind dabei folgende Punkte zu beachten:

  1. Das Fahrrad muss abgeschlossen gewesen sein. Es ist nicht erforderlich, dass das Fahrrad beispielsweise an ein Geländer oder einen Fahrradständer angeschlossen war. Der Sicherheitsstandard oder die Qualität des verwendeten Schlosses spielen in der Regel keine Rolle. Bei hochpreisigen Fahrrädern oder Pedelecs ist es aber möglich, dass der Versicherer einen bestimmten Sicherheitsstandard oder einen Mindestpreis für ein Schloss verlangt.

  2. Bei vielen älteren Versicherungsverträgen gelten Fahrräder im Freien nur in der Zeit von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr als versichert. Ebenfalls versichert sind Fahrräder, die sich nach 22:00 Uhr noch im Gebrauch befinden, z. B. wenn man mit dem Fahrrad zu einer Veranstaltung fährt, die nach 22:00 Uhr endet und man im Anschluss mit dem Fahrrad wieder nach Hause fahren will. Während der übrigen Nachtzeit ist das Fahrrad nur dann versichert, wenn es in einem abgeschlossenen Raum steht, zum Beispiel in einem Kellerraum oder einer Garage. In diesem Raum muss das Fahrrad nicht zusätzlich gesichert sein. Bei einem Einbruch in diesen Raum und dem Diebstahl des Fahrrads ist dieses dann im Rahmen einer Hausratversicherung versichert.

  3. Bei neueren und aktuellen Versicherungsverträgen sind die Fahrräder im Freien in der Regel 24 Stunden versichert. In jedem Fall sollte man dies aber vor dem Abschluss einer Versicherung erfragen.

  4. Bei älteren Fahrradversicherungen und Hausratversicherungen ist der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes meist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Bei neueren und aktuellen Versicherungsverträgen erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auf ganz Europa oder den EU-Raum. Auch dieses Detail ist bei einem Versicherungsabschluss unbedingt vorab zu klären.

  5. Besteht die Möglichkeit, beispielsweise bei Mehrparteien-Wohnhäusern oder Firmen, das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum unterzustellen, dann ist man seitens der Versicherung meist dazu verpflichtet, diese Unterstellmöglichkeit zu nutzen, anstatt das Fahrrad im Freien abzustellen. In einem für mehrere Personen zugänglichen Abstellraum muss das Fahrrad mit einem Schloss gesichert werden

  6. Auch wenn die Chancen, dass ein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht oder ein Dieb überführt wird, vergleichsweise gering sind, ist man gemäß den Versicherungsbedingungen dazu verpflichtet, den Diebstahl binnen 48 Stunden bei der Polizei anzuzeigen, um Ersatzansprüche geltend machen zu können.

  7. Wenn eine Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung bei einem Diebstahl den Schaden regulieren soll, ist man als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der Versicherung zu melden. Die meisten Versicherungen bieten hierzu online Formulare zur Schadensmeldung an. In der Regel muss neben dem Wert des Fahrrads auch das Aktenzeichen der Diebstahlsanzeige bei der Polizei angegeben werden sowie die Rahmennummer oder Seriennummer des gestohlenen Fahrrads. Es ist ebenfalls möglich, dass die Versicherung auch einen Kaufnachweis verlangt.

Ihre Partner bei Fahrrad-Diebstahl-Schäden

Hans Joachim Schwer

Sachverständigen-Büro für Zweirad-Technik

14199 Berlin

Sachverständigen-Büro für Zweirad-Technik
Gewerbepark Schmargendorf
Hausanschrift:
Forckenbeckstr. 9-13
D-14199 Berlin-Schmargendorf
Haus 201 / Aufgang I  /  1. Stock < neben Pförtnerhaus

Firmensitz/Verwaltung:
Herbartstr. 5
D-14057 Berlin-Charlottenburg

Brief-/Postanschrift:
Postfach 19 11 37
D-14001 Berlin-Charlottenburg

Fon: +49 (0) 30 303 076 48
Fax: +49 (0) 30 303 076 49
Mob:+49 (0) 172 300 09 03
E-Mail:  
             HJS-Zweirad-Technik@gmx.de
Website:         www.HJS-Zweirad-Technik.de

Von der HWK Berlin öffentlich bestellt und vereidigt.

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Hans Joachim Schwer
www.hjs-zweirad-technik.de

Schriftführer des BdFS e.V.

Frank Drescher

Sachverständigen-Büro Drescher - Laufrad Lübeck GmbH

23552 Lübeck

Sachverständigen-Büro Drescher - Laufrad Lübeck GmbH
Beckergrube 29
23552 Lübeck

Telefon: +49 (0) 451  727 92
Telefax: +49 (0) 451 70 40 93
E-Mail: laufrad@t-online.de

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellt und vereidigt.

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Frank Drescher
www.bike-expert.com

Stellvertretender Vorsitzender des BdFS e.V.

Karsten Bartschat

Bike Shop Lüchow

29439 Lüchow

BikeShop-Lüchow
Bergstraße 3
29439 Lüchow

Telefon: +49 (0) 58 41 33 50
Telefax: +49 (0) 58 41 97 36 48
E-Mail: karsten@bikeshop-luechow.de

 

 

 

 

 

Karsten Bartschat
www.bikeshop-luechow.de

Thomas Reschke

Ingenieurbüro Backhaus GmbH

33334 Gütersloh

Ingenieurbüro Backhaus GmbH

Thomas Reschke

Hülsbrockstrasse 51
D-33334 Gütersloh

Telefon: +49 (0) 52 41 220 78-0
Telefax: +49 (0) 52 41 220 78-20
E-Mail: reschke@ib-backhaus.de

Von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellt und vereidigt
für das Sachgebiet motorisierte Zweiräder und Fahrräder/Elektrofahrräder (Pedelec)

Sachver­ständiger für Fahrräder und Elektro­fahr­räder (Pedelec)
Sachver­ständiger für motorisierte Zweiräder und für Kraftfahrzeuge

Ausbildung:

  • Bachelor Professional Kraft­fahrzeug­mechaniker-Handwerk
  • Kraftfahrzeug - Sachverständiger
  • Fahrrad-Sachverständiger im BdFS
  • Zweirad-Sachverständiger im BdZS e. V.
  • 2. Vorsitzender des Bundes­verban­des der Zwei­rad­sach­verständigen (BdZS e.V.)
  • Koor­di­na­tor des Auf­nahme­auss­chusses im BdZS e.V.

Leistungen /Schwerpunkte

  • Erstellung von Schaden­gutachten für Fahrräder und Pedelecs incl. Zubehör
  • Gutachten­erstel­lung für Motorräder, Motorroller, Quads
  • Beweis­sicherungen aller Art
  • Rahmen­vermessung von Fahrrädern und Anbauteilen
  • Diagnose­tools von namhaften Motor­herstel­lern wie z.B. Bosch, Brose, BMZ, Giant usw. stehen zur Verfü­gung, um jedes Fahrrad auf seine Eigen­heiten hin prüfen zu können.
  • Plausibili­täts­prüfungen im Hinblick auf angegebene Reich­weiten von Pedelecs etc.
  • Rahmen­vermessung von nahezu allen Krafträdern mit dem mega-m.a.x. Mess-System
  • Erstellung von Schadens­gutachten nach Haftpflicht- oder Kaskobe­dingun­gen, Wert­gut­achten, technische Beweis­sicherung
  • Technische Betrach­tung zur Kompati­bilität, Plausibilität der beteiligten Fahrzeuge
  • Anwendung des photographischen Verfahrens (digi­tale Bild­über­lage­rung)

Durch den täglichen Umgang mit Fahrrädern sowohl im beruflichen als im auch privaten Umfeld wird auf ein enormes Portfolio an Know-how zurückgegriffen.

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Kompetenz rund

ums Fahrrad,

Leidenschaft und

Begeisterung für

die Neue Mobilität

Thomas Reschke
www.ib-backhaus.de

Christian Hartwig

Ing.-Büro Gerich GmbH

35435 Wettenberg (bei Gießen)

Ing.-Büro Dipl.-Ing. Bernd Gerich GmbH

Christian Hartwig

Von der IHK Lahn-Dill öffentlich bestellt und vereidigt.

 

Niederlassungen:

35435 Wettenberg (bei Gießen)
Im Ostpark 29
Tel. 0641/94 88 65-0
Fax 0641/94 88 65-65

36341 Lauterbach
Fuldaer Str. 3
Tel. 06641/6 16 18
Fax 06641/72 74

99867 Gotha
Schlegelstraße 13-15
Tel. 03621/75 80 61
Fax 03621/75 80 62


Leistungen

  • Erstellung von biomechanischen (technisch-medizinischen) Zusammenhangsgutachten in Kooperation mit Dr. med. Arne Bargmann, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Rekonstruktion von Verkehrsunfällen unter Nutzung von neusten 3D-Scannern zur Digitalisierung der Unfallstellen, Crashversuchen sowie 3D-Simulationsprogrammen
  • FEM-Bauteilsimulationen von beschädigten und unbeschädigten Bauteilen (digitale Belastungsprüfungen)
  • Vermessung von Rahmen- und Anbauteilen auf Steifigkeit und Maßhaltigkeit (Versagens­analysen)
  • Technische Beweissicherung, insbesondere im Bereich der Elektrotechnik
  • Erstellung von Haftpflicht- und Wertgutachten

In Kooperation mit

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Christian Hartwig
www.sv-gerich.de

Höffer Gutachtenbüro

51597 Morsbach

Sachverständigenbüro Höffer
Siedenberger Straße 100
D-51597 Morsbach

Telefon: +49 (0) 22 94 93 54
Mobil:   +49 (0) 179 696 99 71
E-Mail: hoeffer-gutachten@t-online.de

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Rolf Höffer
www.fahrrad-gutachten.de

Dipl.-Ing. Dirk Zedler

Sachverständigenbüro für Fahrradtechnik Zedler

71634 Ludwigsburg

Sachverständigenbüro für Fahrradtechnik Zedler
Hundshalde 4
D-71634 Ludwigsburg

Telefon: +49 (0) 71 41 316 47
Telefax: +49 (0) 71 41 316 48
E-Mail: info@zedler.de

Von der IHK Region Stuttgart für das Sachgebiet Fahrräder und Elektrofahrräder öffentlich bestellt und vereidigt.

 

Dirk Zedler ist Gründer der Zedler-Gruppe, deren Ursprung 1993 mit dem Sachverständigenbüro für Fahrradtechnik gelegt wurde.
Seine Sachverständigentätigkeit übt er hauptsächlich für Gerichte in ganz Deutschland, im europäischen Ausland und weltweit aus.

Den Posten des geschäftsführenden Gesellschafters bekleidet Dirk Zedler bei

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Dirk Zedler
Diplom-Ingenieur
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder und Elektro-Fahrräder (IHK Stuttgart)

1. Vorsitzender des BdFS. e.V.

www.zedler.de

Manuel Gönnenwein

Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH

71634 Ludwigsburg

GDFS Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH
Hundshalde 4
D-71634 Ludwigsburg

Telefon: +49 (0) 71 41 316 47
Telefax: +49 (0) 71 41 316 48
E-Mail: info@gdfs.bike

Mit der Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH stehen Manuel Gönnenwein und seine Kollegen für Versicherer, Hersteller, Händler, Rechtsanwälte und Privatpersonen mit all ihrer Expertise zur Verfügung.

Möglichkeiten der GdFS:

  • Archiv von Katalogen und Preislisten nahezu aller auf dem Markt der D-A-CH-Region vertretenen Fahrradmarken der vergangenen 30 Jahre
  • Archiv von Informationen von über 20.000 Fahrrädern der „Grünen Wiese“, d.h. aus Baumärkten, Verbrauchermärkten, Kaffeeröstketten und Internethandel
  • Diagnosesysteme aller gängigen Pedelec-/E-Bike-Antriebssysteme
  • Modernste Fahrrad-Prüfwerkstatt mit Messmöglichkeiten aller mechanischen Bauteile von Fahrrädern
  • Prüfsysteme zur wissenschaftlich fundierten Untersuchung von Carbonrahmen und -bauteilen mit hinterlegter Datenbank von Vergleichswerten der relevanten technischen Daten
  • Zugriff innerhalb der Zedler-Gruppe auf eines der umfassendsten Fahrrad- und E-Bike-Prüflabore der gesamten globalen Fahrrad-Branche

 

 

 

 

 

Manuel Gönnenwein
Master of Science
Fahrrad- und E-Bike-Sachverständiger seit 2019

https://www.gdfs.bike

Sebastian Martin

GDFS Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH

71634 Ludwigsburg

GDFS Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH
Hundshalde 4
D-71634 Ludwigsburg

Telefon: +49 (0) 71 41 316 47
Telefax: +49 (0) 71 41 316 48
E-Mail: info@gdfs.bike

 

Mit der Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH stehen Sebastian Martin und seine Kollegen für Versicherer, Hersteller, Händler, Rechtsanwälte und Privatpersonen mit all ihrer Expertise zur Verfügung.

 

Möglichkeiten der GdFS:

  • Archiv von Katalogen und Preislisten nahezu aller auf dem Markt der D-A-CH-Region vertretenen Fahrradmarken der vergangenen 30 Jahre
  • Archiv von Informationen von über 20.000 Fahrrädern der „Grünen Wiese“, d.h. aus Baumärkten, Verbrauchermärkten, Kaffeeröstketten und Internethandel
  • Diagnosesysteme aller gängigen Pedelec-/E-Bike-Antriebssysteme
  • Modernste Fahrrad-Prüfwerkstatt mit Messmöglichkeiten aller mechanischen Bauteile von Fahrrädern
  • Prüfsysteme zur wissenschaftlich fundierten Untersuchung von Carbonrahmen und -bauteilen mit hinterlegter Datenbank von Vergleichswerten der relevanten technischen Daten
  • Zugriff innerhalb der Zedler-Gruppe auf eines der umfassendsten Fahrrad- und E-Bike-Prüflabore der gesamten globalen Fahrrad-Branche

 

 

 

 

 

Sebastian Martin
Bachelor of Science
Fahrrad- und E-Bike-Sachverständiger seit 2013

https://www.gdfs.bike

Bernd Romhart

GDFS Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH

71634 Ludwigsburg

GDFS Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH
Hundshalde 4
D-71634 Ludwigsburg

Telefon: +49 (0) 71 41 316 47
Telefax: +49 (0) 71 41 316 48
E-Mail: info@gdfs.bike

 

Mit der Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH stehen Bernd Romhart und seine Kollegen für Versicherer, Hersteller, Händler, Rechtsanwälte und Privatpersonen mit all ihrer Expertise zur Verfügung.

 

Möglichkeiten der GDFS:

  • Archiv von Katalogen und Preislisten nahezu aller auf dem Markt der D-A-CH-Region vertretenen Fahrradmarken der vergangenen 30 Jahre
  • Archiv von Informationen von über 20.000 Fahrrädern der „Grünen Wiese“, d.h. aus Baumärkten, Verbrauchermärkten, Kaffeeröstketten und Internethandel
  • Diagnosesysteme aller gängigen Pedelec-/E-Bike-Antriebssysteme
  • Modernste Fahrrad-Prüfwerkstatt mit Messmöglichkeiten aller mechanischen Bauteile von Fahrrädern
  • Prüfsysteme zur wissenschaftlich fundierten Untersuchung von Carbonrahmen und -bauteilen mit hinterlegter Datenbank von Vergleichswerten der relevanten technischen Daten
  • Zugriff innerhalb der Zedler-Gruppe auf eines der umfassendsten Fahrrad- und E-Bike-Prüflabore der gesamten globalen Fahrrad-Branche

 

 

 

 

 

Bernd Romhart
Zweiradmechanikermeister
Fahrrad- und E-Bike-Sachverständiger seit 2012

Kassenwart des BdFS e.V.

https://www.gdfs.bike

Bernd Eisenschmidt

Zweirad-Sachverständigenbüro

78476 Allensbach

Zweirad-Sachverständigenbüro
Bernd Eisenschmidt

Himmelreichweg 2a
D-78476 Allensbach

Mobil: +49 (0)172 820 9541
Telefon: +49 (0) 75 33 8032-089
Telefax: +49 (0) 75 33 8030-237
E-Mail: info@zweirad-sachverstaendigenbuero.de

Von der IHK Hochrhein Bodensee und der HWK Konstanz öffentlich bestellt und vereidigt.

Das Zweirad-Sachverständigenbüro Bernd Eisenschmidt erstellt für Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte, Fahrrad-Händler, Hersteller, Vertrieb und Privatpersonen alle Arten von Gutachten.

Die Gutachten werden in der Eigenschaft als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrradschäden und -bewertung einschließlich Fahrrad-Kinderanhänger" von der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee und "öffentlich bestellter und vereidigter Zweiradsachverständiger" der Handwerkskammer Konstanz erstellt.

© BdFS e.V.

 

 

 

 

 

Bernd Eisenschmidt
www.zweirad-sachverstaendigenbuero.de

Stellvertretender Vorsitzender des BdFS e.V.