Gutachten zur Produkthaftung - Materialversagen
Streitfälle im Bereich der Produkthaftung sind in den meisten Fällen dann zu erwarten, wenn ein Materialversagen des Pedelecs/Fahrrades mit einem körperlichen oder materiellen Folgeschaden eintritt.
Streitfälle im Bereich der Produkthaftung sind in den meisten Fällen dann zu erwarten, wenn ein Materialversagen des Pedelecs/Fahrrades mit einem körperlichen oder materiellen Folgeschaden eintritt.
Die Sicherheitserwartung des oder der Geschädigten geht dahin, das von einem Produkt bei vorhersehbarer Verwendung unter Beachtung der Gebrauchsanleitung keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Nutzer ausgeht, das Produkt also so konzipiert ist, dass es unter Beachtung der Gebrauchsanleitung bei bestimmungsgemäßem oder vorhersehbarem Gebrauch gefahrlos benutzt werden kann. Die deutsche Rechtsprechung ist im Segment der Produkthaftung sehr deutlich, was u. A. aus den Urteilen BGH NJW 201,13; OLG Nürnberg, Urt. Vom 20.05.2014, AZ 4 U 206/14, hervorgeht.
Der Hersteller eines Produktes muss auf die aus der Verwendung der Sache resultierende Gefahr hinweisen, wobei sich diese Pflicht auch auf den innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks naheliegenden und für den Hersteller erkennbaren Fehlgebrauch erstreckt. In Deutschland werden insbesondere dort strenge Maßstäbe angelegt, wo Körper- und Gesundheitsschäden drohen.
Der BdFS verfügt für nahezu alle Fahrräder über die passenden Bedienungsanleitungen, aus denen die festgelegte Art der Nutzung hervorgeht. Es ist möglich über eine systematische Analyse der technischen Konstruktion, der Nutzungsart sowie den körperlichen Eigenschaften des Fahrers eine Aussage zu treffen, ob bei einem Fahrrad oder Pedelec z.B. Instruktionsfehler oder Produktionsfehler vorliegen oder ob das Produkt fehlerhaft genutzt und in der Folge zerstört wurde.
Frank Drescher
Sachverständigen-Büro Drescher - Laufrad Lübeck GmbH
23552 Lübeck
Sachverständigen-Büro Drescher - Laufrad Lübeck GmbH
Beckergrube 29
23552 Lübeck
Telefon: +49 (0) 451 727 92
Telefax: +49 (0) 451 70 40 93
E-Mail: laufrad@t-online.de
Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellt und vereidigt.
Thomas Reschke
Ingenieurbüro Backhaus GmbH
33334 Gütersloh
Ingenieurbüro Backhaus GmbH
Thomas Reschke
Hülsbrockstrasse 51
D-33334 Gütersloh
Telefon: +49 (0) 52 41 220 78-0
Telefax: +49 (0) 52 41 220 78-20
E-Mail: reschke@ib-backhaus.de
Von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellt und vereidigt
für das Sachgebiet motorisierte Zweiräder und Fahrräder/Elektrofahrräder (Pedelec)
Sachverständiger für Fahrräder und Elektrofahrräder (Pedelec)
Sachverständiger für motorisierte Zweiräder und für Kraftfahrzeuge
Ausbildung:
Leistungen /Schwerpunkte
Durch den täglichen Umgang mit Fahrrädern sowohl im beruflichen als im auch privaten Umfeld wird auf ein enormes Portfolio an Know-how zurückgegriffen.
Kompetenz rund
ums Fahrrad,
Leidenschaft und
Begeisterung für
die Neue Mobilität
Thomas Reschke
www.ib-backhaus.de
Christian Hartwig
Ing.-Büro Gerich GmbH
35435 Wettenberg (bei Gießen)
Ing.-Büro Dipl.-Ing. Bernd Gerich GmbH
Christian Hartwig
Von der IHK Lahn-Dill öffentlich bestellt und vereidigt.
Niederlassungen:
35435 Wettenberg (bei Gießen)
Im Ostpark 29
Tel. 0641/94 88 65-0
Fax 0641/94 88 65-65
36341 Lauterbach
Fuldaer Str. 3
Tel. 06641/6 16 18
Fax 06641/72 74
99867 Gotha
Schlegelstraße 13-15
Tel. 03621/75 80 61
Fax 03621/75 80 62
Leistungen
In Kooperation mit
Dipl.-Ing. Dirk Zedler
Sachverständigenbüro für Fahrradtechnik Zedler
71634 Ludwigsburg
Sachverständigenbüro für Fahrradtechnik Zedler
Hundshalde 4
D-71634 Ludwigsburg
Telefon: +49 (0) 71 41 316 47
Telefax: +49 (0) 71 41 316 48
E-Mail: info@zedler.de
Von der IHK Region Stuttgart für das Sachgebiet Fahrräder und Elektrofahrräder öffentlich bestellt und vereidigt.
Dirk Zedler ist Gründer der Zedler-Gruppe, deren Ursprung 1993 mit dem Sachverständigenbüro für Fahrradtechnik gelegt wurde.
Seine Sachverständigentätigkeit übt er hauptsächlich für Gerichte in ganz Deutschland, im europäischen Ausland und weltweit aus.
Den Posten des geschäftsführenden Gesellschafters bekleidet Dirk Zedler bei
Dirk Zedler
Diplom-Ingenieur
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder und Elektro-Fahrräder (IHK Stuttgart)
1. Vorsitzender des BdFS. e.V.
www.zedler.de
Sebastian Martin
GDFS Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH
71634 Ludwigsburg
GDFS Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH
Hundshalde 4
D-71634 Ludwigsburg
Telefon: +49 (0) 71 41 316 47
Telefax: +49 (0) 71 41 316 48
E-Mail: info@gdfs.bike
Mit der Gesellschaft der Fahrrad-Sachverständigen mbH stehen Sebastian Martin und seine Kollegen für Versicherer, Hersteller, Händler, Rechtsanwälte und Privatpersonen mit all ihrer Expertise zur Verfügung.
Möglichkeiten der GdFS:
Sebastian Martin
Bachelor of Science
Fahrrad- und E-Bike-Sachverständiger seit 2013
Bernd Eisenschmidt
Zweirad-Sachverständigenbüro
78476 Allensbach
Zweirad-Sachverständigenbüro
Bernd Eisenschmidt
Himmelreichweg 2a
D-78476 Allensbach
Mobil: +49 (0)172 820 9541
Telefon: +49 (0) 75 33 8032-089
Telefax: +49 (0) 75 33 8030-237
E-Mail: info@zweirad-sachverstaendigenbuero.de
Von der IHK Hochrhein Bodensee und der HWK Konstanz öffentlich bestellt und vereidigt.
Das Zweirad-Sachverständigenbüro Bernd Eisenschmidt erstellt für Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte, Fahrrad-Händler, Hersteller, Vertrieb und Privatpersonen alle Arten von Gutachten.
Die Gutachten werden in der Eigenschaft als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrradschäden und -bewertung einschließlich Fahrrad-Kinderanhänger" von der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee und "öffentlich bestellter und vereidigter Zweiradsachverständiger" der Handwerkskammer Konstanz erstellt.
Bernd Eisenschmidt
www.zweirad-sachverstaendigenbuero.de
Stellvertretender Vorsitzender des BdFS e.V.